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Selbstverpflichtung

Selbstverpflichtung

Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Da die Martha-Maria-Stiftung für das Gemeinwohl tätig ist, will sie die Öffentlichkeit informieren, welche Ziele angestrebt werden, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Wir, die Martha-Maria-Stiftung, verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in dem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Martha-Maria-Stiftung
Stadenstraße 60
90491 Nürnberg
Telefon: (0911) 959-1029
Telefax: (0911) 959-1023
E-Mail: Stiftung@Martha-Maria.de
www.Martha-Maria.de

Die Martha-Maria-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung privaten Rechts des Diakoniewerkes Martha-Maria e.V. Sie hat ihren Sitz in Nürnberg. Das Diakoniewerk Martha-Maria ist mit Registernummer VR 131 im Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen.

Gründungsjahr: 2003


2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

zur Satzung

Die Martha-Maria-Stiftung unterstützt die Arbeit des Diakoniewerkes Martha-Maria, vor allem Gesundheitsprojekte, die kranken, älter werdenden und notleidenden Menschen zugute kommen. Außerdem pflegt sie eine lebendige Partnerschaft mit dem christlichen Landkrankenhaus Chicuque in Mosambik (Afrika).

Die Martha-Maria-Stiftung ist für Menschen da: 

  • Wir wollen Menschlichkeit im Alltag unserer Krankenhäuser, Seniorenzentren und sonstigen Einrichtungen unternehmen.
  • Wir setzen uns ein für persönliche Zuwendung.
  • Wir wollen mit Gottes Hilfe Glaube, Hoffnung und Liebe weitergeben.
  • Wir übernehmen Verantwortung für konkrete Projekte.
  • Wir stellen uns den wichtigen Aufgaben in unserer Gesellschaft.
  • Wir engagieren uns für mehr Gerechtigkeit auf dieser Erde.


3. Angaben zum Freistellungsbescheid des Finanzamts

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke. Sie fördert außerdem folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung der Altenhilfe
  • Förderung des Wohlfahrtswesens

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Aktueller Freistellungsbescheid


4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Organe der Martha-Maria-Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Die Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig.

Der Vorstand der Martha-Maria-Stiftung besteht aus zwei Mitgliedern des Vorstandes des Diakoniewerkes Martha-Maria e.V. Es sind dies Direktor und Pastor Andreas Cramer und Oberin Sr. Roswitha Müller.

Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Udo Heissler, Gerhard Leupold, Gottfried Liese, Heinz Nägele, Gundhild Palenga, Hans Pfähler, Wolfgang Rieker (Vorsitzender), Diakonisse Sr. Barbara Vogel, Diakonisse Sr. Doris Wöstenfeld
Beratende Teilnehmer: Andreas Cramer, Diakonisse Sr. Roswitha Müller


5. Tätigkeitsbericht

ausgewählte Aktivitäten 2010 und Projekte 2010/2011

Spendeninformationen für Freunde und Förderer 2010


6. Personalstruktur

Die täglichen Geschäfte der Martha-Maria-Stiftung werden durch Mitarbeiterin Ute Schaffer in Teilzeit geführt. Die Mitglieder des Vorstandes wirken dabei beratend und unterstützend. Mithilfe bei der Bedankung von Spenden wird durch Monika Steib (Sekretariat Direktion) geleistet.


7. Mittelherkunft

Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2010


8. Mittelverwendung

Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2010


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Martha-Maria ist ein selbstständiges Diakoniewerk in der Evangelisch-methodistischen Kirche, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen gehört. Martha-Maria ist Mitglied im Diakonischen Werk.


10. Zuwendungen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Für das Projekt „Kunst am Vorplatz“ am Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau: 

  • Energieversorgung Halle (EVH) GmbH mit 20.000 Euro Sponsoring 
  • Firma Ipsen Pharma GmbH in Ettlingen mit 20.000 Euro Spende

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Einzelspender, deren Spenden 10 % der Jahreseinnahmen überschreiten.


Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien und dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

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