Einsatzbereiche
Diakonische Helferinnen und Helfer werden im Diakoniewerk Martha-Maria in folgenden Bereichen und Orten eingesezt:
Einsatz bei alten und pflegebedürftigen Menschen
Einsatz bei kranken und pflegebedürftigen Menschen
Einsatz bei Kindern im Vorschulalter
In jeder unserer Einrichtungen unterstützen und begleiten die Mitarbeitenden den Einsatz der Diakonischen Helferinnen und Helfer durch fachkundige Anleitung. Vorkenntnisse werden nicht erwartet.
Seminare
Die
praktische Arbeit der Diakonischen Helferinnen und Helfer in einer
Einrichtung wird von 25 Seminartagen begleitet. Diese Seminare sind
ein wichtiger Teil des Diakonischen Jahres. Durch die Seminare lernen
sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander besser kennen
und können so füreinander wichtige Begleiter in den Höhen
und Tiefen dieses Jahres werden. Für die Praxis und das Leben
relevante Themen werden miteinander besprochen und Erfahrungen ausgetauscht.
Dabei spielt die Mitwirkung und Beteiligung der Teilnehmenden an der
Programmgestaltung eine wesentliche Rolle.
Die Seminare finden in
fünf Einheiten in Nürnberg, München und Hohenschwangau statt. Die
Teilnahme ist verbindlich und gilt als Arbeitszeit. Kosten entstehen
für die Diakonischen Helferinnen und Helfer nicht.
Jeder neue Jahrgang startet am 1. September mit dem Einführungsseminar in Nürnberg mit zirka 30 Teilnehmenden. Erst danach beginnt die Arbeit in den jeweiligen Einsatzstellen an den verschiedenen Orten und Einrichtungen.
Leistungen
- Taschengeld 200,00 Euro
- Freie Verpflegung
- Unterkunft teilweise möglich
- Alle Sozialversicherungen und berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungen - die Kosten hierfür werden übernommen
- Kindergeld und Waisenrente werden in aller Regel weitergezahlt
Arbeitszeit und Urlaub
- Tarifliche Arbeitszeit (zurzeit 38,5 Wochenstunden)
- 5-Tage-Woche, im Bereich der Pflege Schichtdienst
- Jedes 2. Wochenende ist frei
- 28 Urlaubstage bei 12 Monaten
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz wird berücksichtigt
Zeugnis
Zum Abschluss des Diakonischen Jahres / FSJ wird ein Zeugnis über die Mitarbeit in der Einrichtung und über die Teilnahme an den Seminaren ausgestellt.
Anerkennung
Das Diakonische Jahr / FSJ ist keine Ausbildung und kein Vorpraktikum. Es kann jedoch von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung als solches anerkannt werden. Dies muss allerdings jeweils beantragt werden.
Studienplatz
Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen Zulassungsbescheid von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) vorliegen haben und wegen der Ableistung des Diakonischen Jahres / FSJ ihr Studium nicht antreten können, behalten ihren Studienplatz bis zur möglichen Inanspruchnahme nach Vertragsende.
Zivildienst
Seit dem 1. August 2002 gibt es für junge Männer die Möglichkeit, mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer an einem Diakonischen Jahr / Freiwillgen Sozialen Jahr teilzunehmen. Die Teilnahme ist an Stelle des Zivildienstes möglich. Es gelten die Einsatz- und Rahmenbedingungen des Freiwilligen Sozialen Jahres.
Bescheinigung
Die Zentralstelle stellt zu Beginn und nach Abschluss des Diakonischen Jahres / FSJ die offizielle FSJ-Bescheinigung zur Vorlage bei Ämtern und Behörden aus.
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