Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Diakoniewerk Martha-Maria e.V. ist bestrebt, seine Web-Auftritte im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Europäische Norm EN 301 549, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und PDF/UA Standard sowie die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Websites und mobilen Anwendungen des Diakoniewerks Martha-Maria e.V. beachten die oben genannten Rechtsvorschriften bereits in weiten Zügen. Es werden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, um bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Wir arbeiten unter anderem mit unserer Agentur zusammen, um regelmäßig die gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und Korrekturen zu ergreifen.
Zusammenfassung der umgesetzten Barrierefreiheitsmaßnahmen
Im Rahmen der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BFSG) haben wir verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern. Nachfolgend eine Auflistung der umgesetzten Anpassungen sowie eine kurze Erläuterung der jeweiligen Änderungen:
1. Verbesserung der Erreichbarkeit und Identifizierbarkeit von Elementen
- Elemente mit zugänglichem Namen versehen: Damit Screenreader die Inhalte besser erkennen können, wurden allen eingebetteten Rahmen aussagekräftige Namen hinzugefügt.
- Links mit wahrnehmbarem Text ergänzt (Breadcrumb, Job-Detail-Seite, Telefonliste): Links wurden so angepasst, dass sie auch für Screenreader und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen verständlich sind.
2. Verbesserung der Struktur und Navigation
- Eindeutige Landmarken für Spenden-Banner: Damit Screenreader die Inhalte korrekt erfassen können, wurden eindeutige Rollen oder Kombinationen aus Rolle, Label und Titel ergänzt.
- Einführung einer "main landmark" auf bestimmten Seiten (Telefonliste, Dienstplan): Die Hauptinhaltsbereiche dieser Seiten wurden klar definiert, um die Navigation zu erleichtern.
- Ergänzung einer Überschrift der ersten Ebene (H1) auf relevanten Seiten: Dies betrifft die Telefonliste und den Dienstplan, um eine logische Hierarchie und Orientierung für Nutzer zu gewährleisten.
3. Verbesserung der Lesbarkeit und Nutzerfreundlichkeit
- Farbkontrast optimiert (Content-Navigation, Dienstplan-Woche, Dienstplan-Monat): Elemente wurden überarbeitet, sodass sie die Mindestanforderungen an Farbkontraste erfüllen, um die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Nutzer zu verbessern.
- Überschriftenhierarchie verbessert (Footer, YouTube Privacy Banner, Suchseite, Spenden-Banner): Die Reihenfolge der Überschriften wurde so angepasst, dass sie logisch und nachvollziehbar aufeinander aufbauen, um eine klare Struktur für Screenreader-Nutzer zu gewährleisten.
4. Verbesserung der Zugänglichkeit für Formulare
- Elemente mit zugänglichem Namen versehen (Telefonliste): Formularfelder wurden so optimiert, dass sie für Screenreader korrekt erkennbar und verständlich sind.
Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Barrierefreiheit der Webseite zu verbessern und allen Nutzern eine bessere Nutzungserfahrung zu ermöglichen.
Wir arbeiten fortlaufend daran, nicht barrierefreie Inhalte zu überarbeiten. Dazu gehören beispielsweise die fortlaufende Überarbeitung von PDF-Dateien, das Versehen von Dateien mit ALT-Texten sowie die Übersetzung von Texten in einfache Sprache.
Einschränkungen und Hinweise zur einfachen Sprache
Aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen ist es uns leider nicht möglich, alle Inhalte in einfacher Sprache anzubieten. Insbesondere bei medizinischen Behandlungsverfahren könnte eine vereinfachte Darstellung zu Missverständnissen oder einer verfälschten Wiedergabe führen. Es handelt sich um medizinische Fachsprache. Jede Veränderung birgt die Gefahr, den Inhalt zu verzerren und dadurch gesundheitliche Risiken hervorzurufen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 19. März 2025 erstellt und anschließend rechtlich geprüft. Sie wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
Barrieren melden: Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Wenn Sie bestehende Barrieren entdecken oder Informationen zur Umsetzung des BFSG erfragen wollen, können Sie sich gerne bei uns melden. Das geht postalisch oder per E-Mail.
- E-Mail: barrierefreiheit@martha-maria.de
- Diakoniewerk Martha-Maria e.V.
Stadenstraße 60
90491 Nürnberg
Deutschland
Bitte verwenden Sie bei der Kontaktaufnahme den Betreff „Barriere melden“. Wir sind bemüht, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und Lösungen zu finden.
Schlichtungsstelle und Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Anliegen nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, können Sie sich nach §16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) an die Schlichtungsstelle des Bundes wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe Konflikte rund um das Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu lösen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
- Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Deutschland - Telefon: 030 18 527-2805
- Fax: 030 18 527-2901
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de