
Leistungen
- Taschengeld 200,00 Euro
- Verpflegungsgeld
- Unterkunft teilweise möglich
- Alle Sozialversicherungen und berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungen - die Kosten hierfür werden übernommen
- Kindergeld und Waisenrente werden in aller Regel weitergezahlt
Arbeitszeit und Urlaub
- Tarifliche Arbeitszeit (zurzeit 39 Wochenstunden)
- 5-Tage-Woche, im Bereich der Pflege: Schichtdienst
- i.d.R. jedes 2. Wochenende frei
- Mind. 26 Urlaubstage bei 12 Monaten
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz wird berücksichtigt
Zeugnis
Zum Abschluss des Diakonischen Jahres / FSJ wird ein Zeugnis über die Mitarbeit in der Einrichtung und über die Teilnahme an den Seminaren ausgestellt.
Anerkennung
Das Diakonische Jahr / FSJ ist keine Ausbildung und kein Vorpraktikum. Es kann jedoch von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung als solches anerkannt werden. Dies muss allerdings jeweils beantragt werden.
Studienplatz
Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen Zulassungsbescheid von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) vorliegen haben und wegen der Ableistung des Diakonischen Jahres / FSJ ihr Studium nicht antreten können, behalten ihren Studienplatz bis zur möglichen Inanspruchnahme nach Vertragsende.
Bescheinigung
Die Zentralstelle stellt zu Beginn und nach Abschluss des Diakonischen Jahres / FSJ die offizielle FSJ-Bescheinigung zur Vorlage bei Ämtern und Behörden aus.
Bundesfreiwilligendienst
Durch den Wegfall der Wehrpflicht und damit verbunden des Zivildienstes wurde eine Bundesfreiwilligendienst gegründet, der auch für Interessenten über 27 Jahren angeboten wird.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, auch in diesem Rahmen einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Weitere Informationen auf Anfrage.